Anpassung der CoronaVO Schule
Mit Wirkung ab dem morgigen Donnerstag, 22.10.20 gibt es in Sachen Maskentragepflicht folgende Neuerung, die uns heute vom Kultusministerium übermittelt wurde:
In den Pausenzeiten kann die Maske außerhalb von Gebäuden abgenommen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann.