Erweiterung der Notbetreuung
Erweiterung der Notbetreuung in Schule und Kindertageseinrichtungen ab 27.04.2020
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat nunmehr weitergehende Informationen zur Erweiterung der Notbetreuung veröffentlicht.
Berechtigt zur Inanspruchnahme der Notbetreuung ab 27.04.2020 sind Schülerinnen und Schüler unserer GWRS Villingendorf bis zu Klassenstufe 7 und Kinder der Villingendorfer Kindergärten sowie der Kinderkrippe, deren beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende außerhalb der Wohnung eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit wahrnehmen, von ihrem Arbeitgeber unabkömmlich gestellt sind, eine entsprechende Bescheinigung vorlegen und durch diese Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind. Bei selbstständig oder freiberuflich Tätigen genügt eine Eigenbescheinigung. Weiterhin bedarf es der Erklärung beider Erziehungsberechtigten oder von der oder dem Alleinerziehenden, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.
Die in der erweiterten Notbetreuung zulässige Gruppengröße beträgt bei Kindertageseinrichtungen höchstens die Hälfte der in der Betriebserlaubnis genehmigten Gruppengröße, in Schulen höchstens die Hälfte des für die Regelklassen der jeweiligen Schulart maßgeblichen Klassenteilers.
Durch die weitgehende Öffnung einerseits und die hygienischen Einschränkungen andererseits ist damit zu rechnen, dass die Kapazitäten unter Umständen nicht ausreichen, um alle Kinder betreuen zu können. Sofern die Betreuungskapazitäten der Einrichtung nicht ausreichen, um für alle teilnahmeberechtigten Kinder die Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung zu ermöglichen, sind vorrangig die Kinder aufzunehmen,
- bei denen einer der Erziehungsberechtigten oder die oder der Alleinerziehende in der kritischen Infrastruktur tätig und unabkömmlich ist oder
- für die der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe feststellt, dass die Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist oder
- die im Haushalt einer bzw. eines Alleinerziehenden leben.
Sofern die Betreuungskapazitäten der Einrichtungen dann immer noch nicht ausreichen, entscheidet die Gemeinde Villingendorf nach pflichtgemäßem Ermessen über die Aufnahme der Kinder. Eltern, die für sich solch einen Anspruch und Bedarf sehen, werden gebeten, ihr Kind bzw. ihre Kinder mittels beiliegendem Formblatt samt Arbeitgeberbescheinigung für jeden Erziehungsberechtigten getrennt anzumelden. Dies gilt auch für diejenigen Eltern, deren Kind bzw. Kinder bereits in der Notbetreuung angemeldet sind.
Für die Schülerinnen und Schüler der GWRS Villingendorf per E-Mail an:
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Für unsere Planungen wäre eine Rückmeldung (mit Formular und Arbeitgeberbescheinigung) bis diesen Donnerstag, 23.04.2020, 13 Uhr sehr hilfreich.